Bauakustik
Schutz vor Lärm für mehr Lebensqualität
Mehr zu BauakustikIngenieurbüro für Bauphysik, Mecklenburg-Vorpommern
IBA MV plant und bewertet Schallschutz, Raumakustik und Immissionsschutz für Bauprojekte im Mittelstand und im öffentlichen Sektor, normkonform, messtechnisch belegt und rechtzeitig zur Genehmigung.

Leistungen
Von der Schalldämmung im Neubau bis zur Genehmigungsprognose für Industrieanlagen: IBA MV deckt die komplette Bauphysik ab.
Schutz vor Lärm für mehr Lebensqualität
Mehr zu BauakustikRäume, in denen man sich versteht, von Büros bis Konferenzsälen.
Mehr zu RaumakustikPräzise Messwerte als Grundlage für sichere Entscheidungen.
Mehr zu MesstechnikSchutz vor Lärm aus Straßen, Anlagen und Betrieben.
Mehr zu ImmissionsschutzWärmeschutznachweis nach GEG für Neubau und Sanierung.
Mehr zu WärmeschutzEnergieberatung für Gewerbe und Industrie, aufbauend auf der Bauphysik.
Mehr zu Energieberatung
Warum IBA MV?
Mehrjährige Erfahrung bei der Projektarbeit in der Akustik, seit 2025 selbstständig.
Ein Gutachten nützt erst dann etwas, wenn es Ihren Bauantrag durch die Genehmigung bringt. Bevor Tony Witzke IBA MV gründete, arbeitete er sieben Jahre als angestellter Projektingenieur für Akustik. Diese Erfahrung aus Bauprojekten unterschiedlicher Größen ist die Grundlage für jedes Gutachten, das wir heute schreiben.
Für wen wir arbeiten
Wir arbeiten für Auftraggeber, die einen Nachweis, eine Prognose oder ein Gutachten für ein Verfahren brauchen. Private Projekte übernehmen wir ebenfalls.
Schallschutz und Raumakustik für Büro-, Hotel- und Gewerbebauten, wirtschaftlich geplant und normkonform umgesetzt.
Typische Anlässe
Immissionsschutz und Messtechnik für gewerbliche und industrielle Anlagen, von der Prognose bis zum Gutachten.
Typische Anlässe
Schalltechnische Gutachten für öffentliche Bauvorhaben und Bauleitplanung, normkonform geplant und wirtschaftlich umgesetzt.
Typische Anlässe
Sachverständigentätigkeit für Amts- und Landgerichte, unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert.
Typische Anlässe
Ihr Ansprechpartner
Tony Witzke leitet IBA MV und bringt jahrelange Erfahrung aus der angestellten Projektarbeit in die selbstständige Beratung ein.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure und in der Deutschen Gesellschaft für Akustik

Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Sobald ein Bauantrag Nachweise zum Schallschutz oder Wärmeschutz verlangt, also bei Neubau, Anbau, Aufstockung und Umnutzung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen. Dazu kommen Fälle ohne Bauantrag: Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft, Feuchte oder Schimmel an Außenwänden, Streit über Schallschutz nach dem Einzug oder eine Sanierung, für die Sie Fördermittel beantragen wollen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind das in der Regel der Schallschutznachweis nach DIN 4109 und der Wärmeschutznachweis nach GEG. Je nach Vorhaben kommen eine Schallimmissionsprognose nach TA Lärm hinzu, etwa bei Gewerbe, Gastronomie oder Wärmepumpen in Wohngebieten, sowie der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2. Welche Unterlagen die Behörde konkret erwartet, klären wir mit Ihnen vorab.
Liegen Grundrisse, Schnitte und Bauteilaufbauten vor, erstellen wir einen Schallschutz- oder Wärmeschutznachweis meist innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Auftragserteilung. Messungen am Bau terminieren wir nach Absprache, das Messprotokoll folgt wenige Tage später. Bei Fristen im Genehmigungsverfahren sagen Sie uns den Termin, dann planen wir rückwärts.
Das hängt von Gebäudegröße, Anzahl der Bauteile und dem Umfang der Untersuchung ab. Sie erhalten vorab ein Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang und Preis. Ein Schallschutznachweis für ein Einfamilienhaus kostet deutlich weniger als eine Immissionsprognose für einen Gewerbebetrieb mit mehreren Schallquellen. Schicken Sie uns die Planunterlagen, dann bekommen Sie ein maßgeschneidertes Honorarangebot.
Unser Büro sitzt in Stralsund. Wir arbeiten in ganz Norddeutschland, regelmäßig in Mecklenburg-Vorpommern. Wir können aber auch bundesweit tätig werden. Nachweise und Berechnungen entstehen am Schreibtisch, für Messungen und Ortstermine kommen wir zu Ihnen.
Bauakustik regelt, wie viel Schall von einem Raum in den nächsten oder von außen ins Gebäude gelangt. Dafür gibt es Mindestanforderungen in der DIN 4109. Raumakustik beschreibt, wie sich Schall innerhalb eines Raums verhält, also Nachhall und Sprachverständlichkeit nach DIN 18041. Ein Klassenzimmer kann gut gedämmt und trotzdem hallig sein. Beides planen wir, oft im selben Projekt.