Schallpegelmesser auf Stativ am Rand eines Gewerbegebiets mit Halle und Trafostation, Wohnhaus im Hintergrund

Leistung

Immissionsschutz und Schallimmissionsprognosen

Wir erstellen Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm und schalltechnische Gutachten, mit denen Bauvorhaben und Bebauungspläne genehmigungsfähig werden. Für Industrie, Gewerbe, Kommunen und Planungsbüros in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

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Leistungsumfang

Was wir im Immissionsschutz leisten

Ob Lärmgutachten für eine neue Produktionsanlage, Lärmschutzgutachten im Bebauungsplanverfahren oder schalltechnische Untersuchung eines Umspannwerks: Das Ergebnis muss vor der Genehmigungsbehörde bestehen. Deshalb rechnen wir computergestützt, dokumentieren nachvollziehbar und planen Schallschutzmaßnahmen gleich mit.

Schallpegelmesser auf Stativ vor einem Batteriespeicher und Umspannwerk
  • Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm

    Computergestützte Berechnung nach DIN ISO 9613-2 mit Gelände, Bebauung und Betriebszeiten, für jeden maßgeblichen Immissionsort.

  • Gutachten für Bauvorhaben und Bauleitplanung

    Lärmschutzgutachten für Bauantrag, Bebauungsplan und Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz.

  • Schalltechnische Untersuchung elektrischer Anlagen

    Batteriespeicher, Transformatoren, Umspannwerke und Wechselrichter: Der Nachtrichtwert ist maßgeblich, Tonhaltigkeit bringt Zuschläge.

  • Planung von Schallschutzmaßnahmen

    Wände, Kapselungen, Schalldämpfer oder Betriebsregelungen, dimensioniert auf den Richtwert am Wohnhaus.

  • Beratung zu Anforderungen und Verfahren

    Welche Vorschrift gilt, welche Unterlagen die Behörde erwartet und wo im Verfahren Zeit zu sparen ist.

  • Immissionsmessungen

    Messung am Wohnhaus bei Beschwerden oder zur Abnahme einer Anlage, ausgewertet nach TA Lärm.

TA Lärm verstehen

Was die TA Lärm von einer Anlage verlangt

Für jede Gebietsart gibt es einen Richtwert, tags und nachts. Wir berechnen, welcher Pegel am nächsten Wohnhaus ankommt, und planen Maßnahmen, wenn der Richtwert nicht eingehalten wird.

Technische Anleitung zum Schutz gegen LärmTA Lärm

Die Verwaltungsvorschrift, nach der Behörden Gewerbe- und Industrielärm bewerten: Immissionsrichtwerte je Gebietsart, tags und nachts.

Beispiel: Prognose am Immissionsort
Beurteilungspegel nachts, Wohngebiet38dB(A)
Richtwert eingehalten
Richtwert 40 dB(A)Abstand 50 bis 500 m
+ 6 dBZuschlag in Ruhezeiten

Zuschlag in Wohn- und Kurgebieten werktags 6 bis 7 und 20 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 6 bis 9, 13 bis 15 und 20 bis 22 Uhr

Emission und Immission
Emission

Was die Anlage abstrahlt: Schallleistung der Quelle, gemessen oder aus Herstellerangaben.

Immission

Was am Wohnhaus ankommt: Beurteilungspegel nach Ausbreitung, Abschirmung und Betriebszeiten.

Ablauf

So läuft ein Auftrag ab

  1. Schritt 01Sie

    Anfrage und Unterlagen

    Sie schildern das Vorhaben, wir sagen, welche Pläne, Bescheide oder Angaben wir brauchen, und nennen Umfang und Zeitrahmen.

    ErgebnisAngebot mit Umfang und Termin
  2. Schritt 02Wir

    Prognose und Bewertung

    Wir modellieren Quellen, Gelände und Bebauung, berechnen die Immissionen an den maßgeblichen Immissionsorten und vergleichen mit den Richtwerten der TA Lärm.

    ErgebnisBeurteilungspegel je Immissionsort
  3. Schritt 03Wir

    Gutachten und Abstimmung

    Sie erhalten das Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Offene Punkte klären wir direkt mit Ihrem Planer.

    ErgebnisGutachten, abgestimmt mit Ihrem Planer
  4. Schritt 04Gemeinsam

    Begleitung im Verfahren

    Fragt die Behörde nach, liefern wir nach. Wir bleiben bis zur Genehmigung Ansprechpartner.

    ErgebnisGenehmigung

Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Immissionsschutz

Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Ihre Frage ist nicht dabei?Frage stellen03831 22 55 399

Was regelt die TA Lärm?

Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) legt Immissionsrichtwerte für Gewerbe- und Industrieanlagen fest, tagsüber zwischen 45 und 70 dB(A) und nachts zwischen 35 und 70 dB(A), gestaffelt nach Gebietsart vom Kurgebiet bis zum Industriegebiet. Sie schreibt vor, wie Immissionen zu ermitteln, zu prognostizieren und zu bewerten sind. Genehmigungsbehörden wenden sie bei fast jedem gewerblichen Vorhaben an.

Wann ist eine Schallimmissionsprognose nötig?

Eine Schallimmissionsprognose ist nötig, wenn eine Anlage neu errichtet oder wesentlich geändert wird und Wohnbebauung in der Nachbarschaft liegt, sowie in Bauleitplanverfahren, wenn Gewerbe und Wohnen aufeinandertreffen. Die Behörde verlangt sie meist mit dem Bauantrag oder dem Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Auch bei Anwohnerbeschwerden schafft sie Klarheit.

Was gehört in ein schalltechnisches Gutachten?

Ein schalltechnisches Gutachten enthält die Beschreibung der Quellen, die Immissionsorte, die Rechenmethode nach DIN ISO 9613-2, die Ergebnisse je Immissionsort und den Vergleich mit den Richtwerten. Werden Richtwerte überschritten, gehören Schallschutzmaßnahmen und ihr Wirkungsnachweis dazu.

Welche Lärmwerte gelten nachts im Wohngebiet?

Nach TA Lärm gilt im allgemeinen Wohngebiet nachts ein Immissionsrichtwert von 40 dB(A), im reinen Wohngebiet von 35 dB(A), jeweils außen vor dem Fenster des schutzbedürftigen Raums. Einzelne Geräuschspitzen dürfen den Richtwert nachts um höchstens 20 dB überschreiten. Nacht ist die Zeit von 22 bis 6 Uhr, die lauteste volle Stunde zählt.

Brauche ich für einen Batteriespeicher ein Lärmgutachten?

In der Regel ja, sobald Wohnbebauung in der Nähe liegt. Batteriespeicher und ihre Wechselrichter und Kühlaggregate laufen rund um die Uhr, deshalb ist der Nachtwert maßgeblich, und Tonhaltigkeit durch Lüfter oder Transformatoren führt zu Zuschlägen. Die Genehmigungsbehörde verlangt eine Schallimmissionsprognose nach TA Lärm, die wir auf Basis der Herstellerangaben oder eigener Messungen erstellen.

Was passiert, wenn der Richtwert überschritten wird?

Dann planen wir Maßnahmen, bis der Richtwert eingehalten ist: leisere Aggregate, Schalldämpfer, Kapselungen, Lärmschutzwände, andere Aufstellorte oder Betriebszeitenregelungen. Die Wirkung jeder Maßnahme weisen wir rechnerisch nach, sodass die Behörde die Genehmigung mit den Maßnahmen als Auflage erteilen kann.