
Für wen
Bauphysik für den Mittelstand
Wir liefern mittelständischen Unternehmen die Nachweise und Gutachten, die ein Umbau, eine Erweiterung oder ein Neubau braucht: Schallschutz nach DIN 4109, Raumakustik nach DIN 18041, Immissionsschutz nach TA Lärm. Wirtschaftlich geplant, rechtzeitig zur Genehmigung.
Anlässe
Wann mittelständische Unternehmen uns beauftragen

Büro- oder Praxisumbau mit schlechter Akustik
Nach dem Umbau versteht man sich im Großraum nicht mehr, Telefonate stören den ganzen Raum. Wir messen die Nachhallzeit und planen Maßnahmen, die zum Raum passen.
Erweiterung mit Genehmigungspflicht
Die neue Halle oder das Anbaugebäude braucht Schallschutznachweis und, bei Wohnbebauung in der Nähe, eine Schallimmissionsprognose. Beides erstellen wir gemeinsam, mit einem Ansprechpartner.
Hotel oder Gastronomie
Gästezimmer gegen Flur und Nachbarzimmer, Restaurant gegen Wohnungen darüber: Der Schallschutz entscheidet über Bewertungen und Beschwerden.
Wärmepumpe oder Kälteanlage am Betrieb
Die neue Außeneinheit steht 15 Meter vom Nachbarhaus entfernt. Wir prognostizieren die Geräuschimmission nach TA Lärm und sagen vorher, ob Standort und Gerät passen oder eine Schallhaube nötig wird.
Streit mit dem Nachbarn
Der Nachbar beschwert sich über Lieferverkehr, Lüftung oder Musik, das Ordnungsamt fragt nach. Wir messen, bewerten nach TA Lärm und liefern das Ergebnis, mit dem Sie sachlich antworten können.
Sanierung mit Förderung
Dämmung, Fenster oder Heizung sollen mit Zuschuss erneuert werden. Wir erstellen den Wärmeschutznachweis nach GEG und die Unterlagen, die das Förderprogramm verlangt.
Leistungen
Was wir für Sie leisten
Bauakustik
Schutz vor Lärm für mehr Lebensqualität
Mehr zu BauakustikRaumakustik
Räume, in denen man sich versteht, von Büros bis Konferenzsälen.
Mehr zu RaumakustikImmissionsschutz
Schutz vor Lärm aus Straßen, Anlagen und Betrieben.
Mehr zu ImmissionsschutzMesstechnik
Präzise Messwerte als Grundlage für sichere Entscheidungen.
Mehr zu Messtechnik
Ablauf
So arbeiten wir zusammen
- Schritt 01
Erstgespräch
Sie schildern Vorhaben und Zeitplan, wir sagen, welche Nachweise die Behörde erwarten wird und was wir dafür brauchen.
- Schritt 02
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit dem genauen Leistungsumfang.
- Schritt 03
Messung, Berechnung, Gutachten
Wir messen vor Ort, rechnen nach den geltenden Normen und liefern ein Gutachten, das die Behörde lesen kann.
- Schritt 04
Begleitung
Bis zur Genehmigung bleiben wir ansprechbar, für Sie, Ihren Planer und die Behörde.
Fragen
Häufig gestellte Fragen zu Bauphysik für Mittelstand
Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Welche Nachweise braucht ein Anbau an unser Betriebsgebäude?
Für den Bauantrag in der Regel den Schallschutznachweis nach DIN 4109 und den Wärmeschutznachweis nach GEG. Liegt Wohnbebauung in der Nähe und entstehen neue Geräuschquellen wie Lüftung, Lieferverkehr oder Maschinen, verlangt die Behörde zusätzlich eine Schallimmissionsprognose nach TA Lärm. Wir sagen Ihnen nach einem Blick in die Pläne, was konkret gefordert wird.
Können wir die Raumakustik im Büro nachträglich verbessern?
Ja, das ist der Normalfall. Wir messen die Nachhallzeit im Bestand, vergleichen mit den Sollwerten der DIN 18041 und planen Absorber an Decke und Wänden so, dass die Fläche reicht, aber nicht mehr kostet als nötig. Die Maßnahmen lassen sich im laufenden Betrieb umsetzen.
Was kostet ein Schallschutznachweis für ein Gewerbegebäude?
Das hängt von Größe, Anzahl der Bauteile und den Anforderungen ab. Sie erhalten vorab ein Angebot mit Leistungsumfang und Preis. Für ein einfaches Bürogebäude liegt der Nachweis im unteren vierstelligen Bereich, bei Hotels mit vielen Trennbauteilen entsprechend darüber.
Wie schnell bekommen wir den Nachweis?
Liegen Grundrisse, Schnitte und Bauteilaufbauten vor, meist innerhalb von zwei bis drei Wochen. Bei Fristen im Genehmigungsverfahren nennen Sie uns den Termin, wir planen rückwärts.
Arbeiten Sie mit unserem Architekten zusammen?
Ja, das ist der übliche Weg. Wir stimmen Bauteilaufbauten und Details direkt mit dem Planer ab, damit der Nachweis zur Ausführung passt und keine Änderungsschleife entsteht. Sie erhalten am Ende ein Dokument, das Behörde und Planer gleichermaßen lesen können.
Müssen Sie vor Ort kommen?
Für Nachweise und Prognosen nicht, die entstehen aus den Planunterlagen. Für Messungen im Bestand, etwa Nachhallzeit oder Geräuschimmission, kommen wir zu Ihnen. Wir sind in ganz Mecklenburg-Vorpommern unterwegs.

