
Leistung
Bauakustik: Schallschutz für Ihr Bauprojekt
Wir erstellen Schallschutznachweise nach DIN 4109 und Schallschutzkonzepte für Neubau und Sanierung, damit Ihr Gebäude die Anforderungen an den Schallschutz erfüllt und die Genehmigung nicht daran scheitert. Für Wohn-, Hotel- und Bürogebäude, für Bauherren, Planungsbüros und Sachverständige.
Leistungsumfang
Was wir in der Bauakustik leisten
In Wohngebäuden, Hotels, Kindertagesstätten oder Büros beginnt die Lärmreduzierung mit einer durchdachten Bauakustik. Wir optimieren die Schalldämmung von Gebäuden zur Einhaltung schalltechnischer Anforderungen gegenüber unerwünschtem Lärm durch Nachbarn, Verkehr oder technische Anlagen.

Schallschutzkonzepte für Neubau und Sanierung
Nachweise nach DIN 4109
Erstellung von DEGA-Schallschutzausweisen
Optimierung von Wand-, Decken- und Fensterkonstruktionen
Optimierung von gebäudetechnischen Anlagen (Aufzüge, elektrische Garagentore o. Ä.) und Wasserinstallationen
Individuelle Beratung für Wohn- und Gewerbeprojekte
Ablauf
So läuft ein Auftrag ab
- Schritt 01Sie
Anfrage und Unterlagen
Sie schildern das Vorhaben, wir sagen, welche Pläne, Bescheide oder Angaben wir brauchen, und nennen Umfang und Zeitrahmen.
ErgebnisAngebot mit Umfang und Termin - Schritt 02Wir
Konzept und Nachweis
Wir rechnen die Schalldämmung der Bauteile nach DIN 4109 durch, prüfen Anschlüsse und Nebenwege und schlagen Konstruktionen vor, die den Nachweis erfüllen.
ErgebnisSchallschutznachweis nach DIN 4109 - Schritt 03Wir
Gutachten und Abstimmung
Sie erhalten das Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Offene Punkte klären wir direkt mit Ihrem Planer.
ErgebnisGutachten, abgestimmt mit Ihrem Planer - Schritt 04Gemeinsam
Begleitung im Verfahren
Fragt die Behörde nach, liefern wir nach. Wir bleiben bis zur Genehmigung Ansprechpartner.
ErgebnisGenehmigung
Fragen
Häufig gestellte Fragen zu Bauakustik
Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Wann brauche ich einen Schallschutznachweis?
Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 ist bei Neubau und wesentlicher Änderung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen Teil des Bauantrags, sobald die Landesbauordnung Schallschutz fordert. Das betrifft Wohnungen, Hotels, Büros, Schulen und Pflegeeinrichtungen. Auch bei Umnutzungen verlangen Behörden den Nachweis, wenn sich die Anforderungen an ein Bauteil ändern.
Was prüft die DIN 4109?
Die DIN 4109 legt Mindestwerte für die Luft- und Trittschalldämmung zwischen fremden Wohn- und Arbeitsbereichen sowie gegen Außenlärm und haustechnische Anlagen fest. Geprüft werden Wände, Decken, Türen, Fenster und die Nebenwege über flankierende Bauteile. Der Nachweis rechnet die Bauteile durch und vergleicht das Ergebnis mit den Anforderungen.
Was ist ein DEGA-Schallschutzausweis?
Der DEGA-Schallschutzausweis ordnet ein Gebäude in Schallschutzklassen von A* bis F ein, ähnlich dem Energieausweis. Er geht über den Mindestschallschutz hinaus und macht die Qualität des Schallschutzes für Käufer und Mieter vergleichbar.
Was ist der Unterschied zwischen Luftschall und Trittschall?
Luftschall entsteht in der Luft, etwa durch Sprache, Musik oder Verkehr, und wird durch Wände, Decken und Fenster gedämmt. Trittschall entsteht durch Gehen, Stühlerücken oder fallende Gegenstände direkt auf dem Bauteil und überträgt sich als Körperschall in die Konstruktion. Beides wird im Schallschutznachweis getrennt bewertet, mit eigenen Kennwerten und eigenen Maßnahmen wie schwimmendem Estrich oder entkoppelten Vorsatzschalen.
Brauche ich bei einer Sanierung einen Schallschutznachweis?
Ja, sobald die Sanierung Bauteile verändert, an die Anforderungen gestellt werden, etwa neue Decken, Trennwände, Fenster oder ein Dachausbau mit neuen Wohnungen. Für Bestandsbauteile gilt in der Regel Bestandsschutz, für die geänderten Bauteile fordert die Behörde den Nachweis nach DIN 4109. Wir klären vorab, welche Bauteile betroffen sind, damit der Nachweis nicht größer wird als nötig.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Schallschutznachweis?
Grundrisse und Schnitte mit Raumnutzungen, Angaben zu Wand- und Deckenaufbauten, Fensterlisten und, falls vorhanden, die Baubeschreibung und den Lageplan mit umgebenden Lärmquellen. Fehlen Aufbauten, schlagen wir Konstruktionen vor, die den Nachweis erfüllen. Mit vollständigen Unterlagen können wir Umfang und Zeitrahmen verbindlich nennen.

