Technikraum eines Gewerbegebäudes mit Wärmepumpe, Gasbrennwertkessel, Lüftungsgerät und gedämmten Leitungen

Leistung

Energieberatung für Unternehmen und Gewerbe

Wir beraten Unternehmen, Industrie und öffentliche Auftraggeber zur Energieeffizienz ihrer Gebäude, mit dem Ansatz eines Ingenieurbüros für Bauphysik: Energiebilanzierung im Zusammenhang mit Wärmeschutz und Bauteilen, inkl. Fördermittelberatung.

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Leistungsumfang

Was wir in der Energieberatung leisten

Die klassische Energieberatung richtet sich an Eigenheimbesitzer und Förderprogramme. Unser Fokus liegt auf gewerblichen und industriellen Gebäuden, bei denen Hülle, Anlagentechnik und Nutzung zusammen betrachtet werden müssen.

Flachdach einer Industriehalle mit Photovoltaik, Lüftungsgeräten und Wärmebildkamera
  • Energiebilanzierung gewerblicher Gebäude

    Zonenweise Bilanz nach DIN V 18599 mit Nutzungsprofilen, Betriebszeiten und Anlagentechnik.

  • Maßnahmenplanung im Zusammenhang mit dem Wärmeschutz

    Hülle und Technik zusammen betrachten, damit Dämmung, Fenster und Anlagentechnik aufeinander abgestimmt sind.

  • Begleitung bei Nachweisen und Anträgen

    Unterlagen für Behörden und Förderstellen, abgestimmt auf die Anforderungen des GEG.

  • Energieausweise für Nichtwohngebäude

    Bedarfsausweis auf Basis der Bilanz, mit Modernisierungsempfehlungen, die zum Gebäude passen.

  • Bewertung von Anlagentechnik und Betriebszeiten

    Heizung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung im Betrieb prüfen: oft liegt hier mehr Einsparung als in der Hülle.

  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

    Jede Maßnahme mit Investition, Einsparung und Amortisation, damit Sie entscheiden können, was sich rechnet.

Energiebilanz verstehen

Woher der Energiebedarf eines Gebäudes kommt

Bei Gewerbe und Industrie bestimmen Anlagentechnik, Betriebszeiten und Nutzung den Bedarf stärker als die Hülle. Wir bilanzieren zonenweise und rechnen für jede Maßnahme Einsparung und Amortisation aus.

Energetische Bewertung von GebäudenDIN V 18599

Die Bilanzierungsnorm für Nichtwohngebäude: Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser je Nutzungszone.

Beispiel: Bedarf nach Maßnahmen
Endenergie Heizung, Bürogebäude68kWh/m²a
Zielwert erreicht
Zielwert 75 kWh/m²aMaßnahmenstufen 1 bis 9
10 JahreGültigkeit Energieausweis

Danach ist ein neuer Ausweis nötig. Bei Verkauf und Vermietung ist er vorzulegen

Bedarf oder Verbrauch
Bedarfsausweis

Rechnerisch aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten. Grundlage für Maßnahmen.

Verbrauchsausweis

Aus den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Zeigt, was verbraucht wurde, nicht warum.

Ablauf

So läuft ein Auftrag ab

  1. Schritt 01Sie

    Anfrage und Unterlagen

    Sie schildern das Vorhaben, wir sagen, welche Pläne, Bescheide oder Angaben wir brauchen, und nennen Umfang und Zeitrahmen.

    ErgebnisAngebot mit Umfang und Termin
  2. Schritt 02Wir

    Bilanz und Maßnahmen

    Wir erfassen Gebäude und Anlagentechnik, bilanzieren den Energiebedarf und bewerten Maßnahmen nach Wirkung und Wirtschaftlichkeit.

    ErgebnisMaßnahmenliste mit Einsparung und Amortisation
  3. Schritt 03Wir

    Gutachten und Abstimmung

    Sie erhalten das Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Offene Punkte klären wir direkt mit Ihrem Planer.

    ErgebnisGutachten, abgestimmt mit Ihrem Planer
  4. Schritt 04Gemeinsam

    Begleitung im Verfahren

    Fragt die Behörde nach, liefern wir nach. Wir bleiben bis zur Genehmigung Ansprechpartner.

    ErgebnisGenehmigung

Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Energieberatung

Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Ihre Frage ist nicht dabei?Frage stellen03831 22 55 399

Worin unterscheidet sich die Energieberatung für Gewerbe von der für Wohngebäude?

Bei gewerblichen Gebäuden bestimmen Prozesse, Betriebszeiten und Anlagentechnik den Energiebedarf stärker als die Gebäudehülle. Die Bilanzierung nach DIN V 18599 berücksichtigt Nutzungsprofile je Zone, während Wohngebäude vereinfacht bilanziert werden. Entsprechend anders fallen die Maßnahmen aus.

Wann brauche ich einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude?

Bei Neubau, Verkauf, Vermietung und Verpachtung sowie bei größeren Änderungen, die eine Bilanz nach GEG auslösen. Behördengebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis aushängen. Der Ausweis gilt zehn Jahre. Für Nichtwohngebäude empfehlen wir den Bedarfsausweis, weil nur er zeigt, wo Maßnahmen ansetzen.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzungsprofil, unabhängig davon, wie die Nutzer sich verhalten. Der Verbrauchsausweis wertet die Abrechnungen der letzten drei Jahre aus und hängt damit von Betrieb und Witterung ab. Für Maßnahmenplanung und Vergleiche zwischen Gebäuden ist der Bedarfsausweis die belastbare Grundlage.

Welche Maßnahmen lohnen sich in Gewerbegebäuden zuerst?

Meist die, die den Betrieb betreffen: Betriebszeiten und Regelung von Lüftung und Heizung, hydraulischer Abgleich, Beleuchtung auf LED mit Präsenz- und Tageslichtsteuerung, Wärmerückgewinnung in der Lüftung. Diese Maßnahmen sind günstiger als Dämmung und amortisieren sich oft in wenigen Jahren. Die Hülle kommt dann, wenn ohnehin saniert wird. Was bei Ihrem Gebäude zuerst lohnt, zeigt die Bilanz.

Wie läuft eine Energieberatung für ein Unternehmen ab?

Zuerst nehmen wir Gebäude und Anlagentechnik vor Ort auf und sichten Pläne und Verbrauchsdaten. Dann bilanzieren wir das Gebäude zonenweise nach DIN V 18599 und vergleichen Bedarf und Verbrauch. Daraus entsteht eine Maßnahmenliste mit Investition, Einsparung und Amortisation, die wir mit Ihnen besprechen. Auf Wunsch begleiten wir Ausschreibung, Umsetzung und Nachweis.

Gibt es Förderung für die Energieberatung im Gewerbe?

Für Nichtwohngebäude fördert das BAFA über die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) einen Teil der Beratungskosten, wenn ein dort zugelassener Energieberater den Bericht erstellt. Ob und in welcher Höhe eine Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt, klären wir vor dem Angebot, damit Antrag und Beratung in der richtigen Reihenfolge laufen.