Schallpegelmesser auf Stativ am Rand eines Industriegeländes mit Produktionshalle und Trafostation, Wohnhäuser im Hintergrund

Für wen

Bauphysik für die Industrie

Wir erstellen Schallimmissionsprognosen nach TA Lärm, schalltechnische Untersuchungen elektrischer Anlagen und Schallleistungsmessungen für Industrie- und Gewerbebetriebe. Damit neue Anlagen genehmigt werden und bestehende Anlagen bei Beschwerden belegt sind.

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Anlässe

Wann Industriebetriebe uns beauftragen

Batteriespeicher und Transformator hinter einem Zaun, Schallpegelmesser auf Stativ im Vordergrund
  • Neue Produktionsanlage

    Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Baurecht verlangt eine Schallimmissionsprognose nach TA Lärm. Wir modellieren Quellen und Umfeld und weisen die Einhaltung der Richtwerte nach.

  • Anwohnerbeschwerden

    Nachbarn beschweren sich über Lärm, die Behörde fragt nach. Wir messen die Geräuschimmission, bewerten sie nach TA Lärm und planen Maßnahmen, wenn nötig.

  • Energiespeicher, Transformatoren, Umspannwerke

    Elektrische Anlagen tragen tieffrequente Geräusche weit. Wir untersuchen sie schalltechnisch und legen fest, welche Schallschutzmaßnahmen die Richtwerte sichern.

  • Änderungsgenehmigung für den Bestand

    Eine zusätzliche Linie, längere Betriebszeiten oder Nachtschicht: Die Behörde will wissen, ob die Richtwerte weiter eingehalten werden. Wir aktualisieren die Prognose auf den neuen Betriebszustand.

  • Schallleistung einer Anlage

    Für Prognosen und Herstellerangaben braucht es belastbare Emissionswerte. Wir messen die Schallleistung von Maschinen und Anlagen nach DIN EN ISO 3744 oder 3746 vor Ort.

  • Lärmminderung im Betrieb

    Die Richtwerte werden überschritten oder die Behörde fordert Maßnahmen. Wir ermitteln die maßgeblichen Quellen und rechnen durch, welche Kombination aus Schalldämpfer, Kapselung oder Wand am wirtschaftlichsten zum Ziel führt.

Leistungen

Was wir für Sie leisten

Ablauf

So arbeiten wir zusammen

  1. Schritt 01

    Erstgespräch

    Sie schildern Vorhaben und Zeitplan, wir sagen, welche Nachweise die Behörde erwarten wird und was wir dafür brauchen.

  2. Schritt 02

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot mit dem genauen Leistungsumfang.

  3. Schritt 03

    Messung, Berechnung, Gutachten

    Wir messen vor Ort, rechnen nach den geltenden Normen und liefern ein Gutachten, das die Behörde lesen kann.

  4. Schritt 04

    Begleitung

    Bis zur Genehmigung bleiben wir ansprechbar, für Sie, Ihren Planer und die Behörde.

Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Bauphysik für Industrie

Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.

Ihre Frage ist nicht dabei?Frage stellen03831 22 55 399

Wann brauchen wir eine Schallimmissionsprognose?

Immer dann, wenn für eine neue oder geänderte Anlage eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Baurecht beantragt wird und schutzbedürftige Nutzungen in der Nachbarschaft liegen. Die Behörde fordert die Prognose als Teil der Antragsunterlagen. Sie zeigt, ob die Richtwerte der TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort eingehalten werden.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Prognose?

Lageplan mit Nachbarbebauung, Betriebsbeschreibung mit Betriebszeiten, Angaben zu Maschinen, Lüftung und Fahrverkehr sowie vorhandene Emissionsdaten der Hersteller. Fehlende Emissionswerte messen wir an vergleichbaren Anlagen oder schätzen sie auf der sicheren Seite ab und weisen das aus.

Was passiert bei Anwohnerbeschwerden?

Wir messen die Geräuschimmission am Wohnhaus des Beschwerdeführers zu den relevanten Zeiten, meist tags und nachts, und bewerten nach TA Lärm. Das Ergebnis zeigt, ob eine Überschreitung vorliegt und welche Quelle sie verursacht. Damit können Sie gegenüber Behörde und Nachbarn sachlich antworten und, falls nötig, gezielt nachbessern.

Wie lange dauert eine Schallimmissionsprognose?

Bei vollständigen Unterlagen drei bis vier Wochen, inklusive Modellierung, Berechnung und Bericht. Sind Messungen zur Emissionsermittlung nötig, kommt die Terminierung vor Ort hinzu. Bei Fristen im Genehmigungsverfahren stimmen wir den Zeitplan mit Ihnen ab.

Welche Richtwerte gelten für unseren Standort?

Das hängt von der Gebietsausweisung am Immissionsort ab, nicht am Standort der Anlage. In allgemeinen Wohngebieten gelten tags 55 und nachts 40 dB(A), in Mischgebieten 60 und 45, in Gewerbegebieten 65 und 50. Wir prüfen die Bebauungspläne und legen die maßgeblichen Immissionsorte fest.

Können Sie auch die Lärmminderung planen?

Ja. Aus der Prognose geht hervor, welche Quellen den Pegel bestimmen. Daraus leiten wir Maßnahmen ab, etwa Schalldämpfer an Lüftungsanlagen, Kapselungen oder Lärmschutzwände, und rechnen die Wirkung durch, bevor Sie investieren.