
Für wen
Bauphysik für Kommunen
Wir erstellen schalltechnische Gutachten für Bebauungsplanverfahren, öffentliche Bauvorhaben und kommunale Gebäude wie Schulen, Kitas und Verwaltungen. Nachvollziehbar dokumentiert, damit das Gutachten in Abwägung und Verfahren Bestand hat.
Anlässe
Wann Kommunen uns beauftragen

Bauleitverfahren
Gewerbe trifft auf Wohnen, Verkehr auf ein neues Baugebiet. Das schalltechnische Gutachten liefert die Grundlage für Festsetzungen und die Abwägung.
Schule, Kita, Verwaltung
Klassenräume, Mensen und Sitzungssäle brauchen Raumakustik nach DIN 18041, damit Sprache verstanden wird. Wir planen sie im Neubau und messen im Bestand.
Kommunale Anlagen
Sportplätze, Bauhöfe, Kläranlagen: Wo Anwohner betroffen sind, weisen wir die Einhaltung der Richtwerte nach.
Sanierung im Bestand
Turnhalle, Schule oder Rathaus werden energetisch saniert. Wir erstellen den Wärmeschutznachweis nach GEG und prüfen, ob die neue Fassade auch den Schallschutz gegen Außenlärm erfüllt.
Beschwerden aus der Bürgerschaft
Ein Festplatz, ein Skatepark oder eine Wärmepumpe an der Kita sorgen für Beschwerden. Wir messen, bewerten nach den einschlägigen Richtlinien und liefern der Verwaltung eine belastbare Grundlage.
Vergabe und Ausschreibung
Für die Ausschreibung von Bauleistungen braucht es klare akustische Anforderungen. Wir formulieren die Zielwerte für Schallschutz und Raumakustik so, dass Bieter sie kalkulieren und Sie sie später prüfen können.
Leistungen
Was wir für Sie leisten
Immissionsschutz
Schutz vor Lärm aus Straßen, Anlagen und Betrieben.
Mehr zu ImmissionsschutzRaumakustik
Räume, in denen man sich versteht, von Büros bis Konferenzsälen.
Mehr zu RaumakustikBauakustik
Schutz vor Lärm für mehr Lebensqualität
Mehr zu BauakustikMesstechnik
Präzise Messwerte als Grundlage für sichere Entscheidungen.
Mehr zu Messtechnik
Ablauf
So arbeiten wir zusammen
- Schritt 01
Erstgespräch
Sie schildern Vorhaben und Zeitplan, wir sagen, welche Nachweise die Behörde erwarten wird und was wir dafür brauchen.
- Schritt 02
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit dem genauen Leistungsumfang.
- Schritt 03
Messung, Berechnung, Gutachten
Wir messen vor Ort, rechnen nach den geltenden Normen und liefern ein Gutachten, das die Behörde lesen kann.
- Schritt 04
Begleitung
Bis zur Genehmigung bleiben wir ansprechbar, für Sie, Ihren Planer und die Behörde.
Fragen
Häufig gestellte Fragen zu Bauphysik für Kommunen
Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Wann braucht ein Bebauungsplan ein schalltechnisches Gutachten?
Sobald im Plangebiet oder in seiner Nachbarschaft Lärm entsteht oder auf schutzbedürftige Nutzungen trifft: Gewerbe neben Wohnen, ein Baugebiet an einer Hauptstraße oder Bahnstrecke, Sport- und Freizeitanlagen. Das Gutachten untersucht Verkehrslärm nach DIN 18005 und Gewerbelärm nach TA Lärm und liefert die Grundlage für Festsetzungen und Abwägung.
Welche Anforderungen gelten für Klassenräume?
Die DIN 18041 nennt für Unterrichtsräume je nach Größe Soll-Nachhallzeiten von etwa 0,5 bis 0,6 Sekunden. Für inklusiven Unterricht gelten verschärfte Werte. Dazu kommen Anforderungen an den Schallschutz zwischen Klassenräumen und zum Flur nach DIN 4109. Wir planen beides im Neubau und messen im Bestand.
Wie belastbar ist das Gutachten im Verfahren?
Wir dokumentieren Eingangsdaten, Berechnungsansätze und Ergebnisse so, dass sie nachvollzogen und im Zweifel von Dritten geprüft werden können. Alle Annahmen liegen auf der sicheren Seite und sind im Bericht begründet. Das Gutachten hält damit der Abwägung und einer Normenkontrolle stand.
Übernehmen Sie auch Messungen im Bestand?
Ja. Nachhallzeit in Klassenräumen und Sporthallen, Schalldämmung zwischen Räumen, Geräuschimmission kommunaler Anlagen. Die Messungen erfolgen nach den geltenden Normen, das Protokoll enthält Bewertung und Handlungsempfehlung.
Sind Sie für die Vergabe präqualifiziert?
Als Ingenieurbüro erbringen wir die Leistung im Direktauftrag oder als Nachunternehmer eines Planungsbüros. Referenzen, Nachweise zur Qualifikation und die Berufshaftpflicht stellen wir für Vergabeunterlagen zur Verfügung.
Wie lange dauert ein Gutachten für ein Bebauungsplanverfahren?
Bei vollständigen Unterlagen vier bis sechs Wochen. Sind Messungen zur Bestandsaufnahme nötig, etwa an Gewerbebetrieben im Umfeld, kommt deren Terminierung hinzu. Wir stimmen den Zeitplan mit dem Verfahrensablauf ab.

