
Leistung
Wärmeschutz: Wärmeschutznachweis nach GEG
Wir erstellen den Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubau, Sanierung und Umnutzung. Weil Wärmeschutz und Schallschutz oft am selben Bauteil entschieden werden, planen wir beides zusammen.
Leistungsumfang
Was wir im Wärmeschutz leisten
Das GEG fordert für Neubauten und viele Sanierungen einen Nachweis des baulichen Wärmeschutzes und der Energieeffizienz. Wir liefern ihn als Teil der Bauphysik, mit dem Blick auf Bauteile, die gleichzeitig Schallschutz leisten müssen.

Wärmeschutznachweis nach GEG für Neubau
Bilanz von Gebäudehülle und Anlagentechnik gegen das Referenzgebäude, als Nachweis für den Bauantrag.
Nachweis für Sanierung und Umnutzung
Bauteilverfahren oder Bilanzverfahren, je nachdem, was für das Vorhaben günstiger ist.
Abstimmung mit Schallschutz und Bauakustik
Dämmung, Fenster und Anschlüsse so wählen, dass Wärmeschutz und Schallschutz am selben Bauteil zusammenpassen.
Beratung zu Anforderungen und Nachweispflicht
Ab wann das GEG greift, welche Bauteile betroffen sind und welche Unterlagen die Behörde verlangt.
Wärmebrückennachweis und Mindestwärmeschutz
Anschlüsse nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder detailliert berechnet, damit die Oberflächentemperatur an Anschlüssen über der Schimmelgrenze bleibt (fRsi mindestens 0,70).
Sommerlicher Wärmeschutz
Nachweis nach DIN 4108-2 über Sonneneintragskennwerte oder Simulation, damit Räume im Sommer nicht überhitzen.
GEG verstehen
Was das GEG von der Gebäudehülle verlangt
Das Gebäudeenergiegesetz setzt Höchstwerte für die Wärmedurchlässigkeit der Bauteile und Mindestwerte gegen Schimmel an Wärmebrücken. Der Wärmeschutznachweis belegt beides.
Das Gesetz hinter jedem Wärmeschutznachweis: Anforderungen an Gebäudehülle, Primärenergiebedarf und sommerlichen Wärmeschutz.
- 40
- 55
- 70
- 85
- Denkmal
Wird mehr als ein Zehntel einer Bauteilfläche geändert, gelten die Anforderungen des GEG für das ganze Bauteil
Wärme fließt durch die Fläche des Bauteils. Der U-Wert sagt, wie viel.
An Ecken, Anschlüssen und Durchdringungen fließt Wärme verstärkt ab. Dort kühlen Oberflächen ab, und ohne Nachweis droht Schimmel.
Ablauf
So läuft ein Auftrag ab
- Schritt 01Sie
Anfrage und Unterlagen
Sie schildern das Vorhaben, wir sagen, welche Pläne, Bescheide oder Angaben wir brauchen, und nennen Umfang und Zeitrahmen.
ErgebnisAngebot mit Umfang und Termin - Schritt 02Wir
Bilanz und Nachweis
Wir erfassen Bauteile, Anlagentechnik und Geometrie, bilanzieren nach GEG und weisen die Einhaltung der Anforderungen nach.
ErgebnisWärmeschutznachweis nach GEG - Schritt 03Wir
Gutachten und Abstimmung
Sie erhalten das Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung. Offene Punkte klären wir direkt mit Ihrem Planer.
ErgebnisGutachten, abgestimmt mit Ihrem Planer - Schritt 04Gemeinsam
Begleitung im Verfahren
Fragt die Behörde nach, liefern wir nach. Wir bleiben bis zur Genehmigung Ansprechpartner.
ErgebnisGenehmigung
Fragen
Häufig gestellte Fragen zu Wärmeschutz
Was Bauherren und Planer uns am häufigsten fragen, kurz beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Wann ist ein Wärmeschutznachweis nötig?
Der Wärmeschutznachweis nach GEG ist bei jedem Neubau eines beheizten oder gekühlten Gebäudes Pflicht und bei Sanierungen, sobald mehr als zehn Prozent einer Bauteilfläche geändert werden. Die Behörde verlangt ihn mit dem Bauantrag oder vor Baubeginn, je nach Bundesland.
Was kostet ein Wärmeschutznachweis?
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Nutzung und Umfang der Anlagentechnik ab und werden nach Aufwand angeboten. Nach Ihrer Anfrage mit Plänen und Kurzbeschreibung erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Welche U-Werte fordert das GEG bei einer Sanierung?
Werden Bauteile erneuert, gelten die Höchstwerte aus Anlage 7 des GEG: Außenwände 0,24 W/(m²·K), Dächer und oberste Geschossdecken 0,24 W/(m²·K), Kellerdecken 0,30 W/(m²·K) und Fenster 1,3 W/(m²·K). Die Werte gelten, sobald mehr als zehn Prozent der jeweiligen Bauteilfläche geändert werden. Alternativ kann der Nachweis über die Bilanz des ganzen Gebäudes geführt werden.
Was ist ein Wärmebrückennachweis?
Wärmebrücken sind Stellen, an denen mehr Wärme abfließt als in der Fläche, etwa Fensterlaibungen, Balkonplatten oder Deckenauflager. Der Nachweis zeigt, dass die innere Oberflächentemperatur dort hoch genug bleibt, um Schimmel zu vermeiden (Temperaturfaktor fRsi mindestens 0,70 nach DIN 4108-2), und wie groß der pauschale oder detaillierte Wärmebrückenzuschlag in der Bilanz ist. Detailliert berechnete Wärmebrücken senken den Zuschlag und damit den Dämmaufwand.
Was ist der sommerliche Wärmeschutz?
Der sommerliche Wärmeschutz nach DIN 4108-2 ist Teil des Wärmeschutznachweises und soll verhindern, dass Räume durch Sonneneinstrahlung überhitzen. Nachgewiesen wird über Sonneneintragskennwerte je Raum oder über eine thermische Simulation. Entscheidend sind Fensterflächen, Verglasung, Verschattung, Speichermasse und Nachtlüftung. Große Glasflächen nach Süden und Westen brauchen fast immer einen außenliegenden Sonnenschutz.
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Wärmeschutznachweis?
Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit Maßen, die geplanten Bauteilaufbauten mit Dämmstoffen und Dicken, die Fensterliste mit Verglasung und Rahmen sowie Angaben zur Anlagentechnik: Wärmeerzeuger, Warmwasser, Lüftung. Bei Sanierungen zusätzlich Baujahr und Bestandsaufbauten, soweit bekannt. Fehlt etwas, nehmen wir es vor Ort auf oder setzen begründete Annahmen an.

