
Für wen
Sachverständiger für Gerichte
Tony Witzke bringt seinen Sachverstand zur Bauakustik und zum Immissionsschutz regelmäßig in Gerichtsverfahren ein. Messungen und Gutachten entstehen unabhängig, nach den geltenden Normen und so dokumentiert, dass sie im Verfahren nachvollzogen werden können.
Anlässe
Wann Gerichte und Parteien uns beauftragen

Streit um Schallschutz
Mängelanzeigen an Wohnungstrennwänden oder Decken: Wir messen Luft- und Trittschalldämmung und vergleichen mit den vertraglich oder normativ geschuldeten Werten.
Nachbarschaftslärm
Gewerbelärm, Anlagengeräusche, Gaststätten: Wir erfassen die Geräuschimmission und bewerten sie nach TA Lärm oder den einschlägigen Richtlinien.
Beweissicherung
Vor oder während eines Verfahrens dokumentieren wir den akustischen Zustand, damit spätere Aussagen belegt sind.
Prüfung eines Nachweises
Der Schallschutznachweis liegt vor, das Ergebnis am Bau weicht ab. Wir prüfen Rechenansätze und Ausführung und benennen, wo die Abweichung entsteht.
Privatgutachten für eine Partei
Vor der Klage wollen Sie wissen, ob ein Mangel vorliegt. Wir messen und bewerten nach denselben Maßstäben wie im Gerichtsgutachten, damit Sie Ihre Aussichten einschätzen können.
Schiedsgutachten
Beide Seiten einigen sich auf einen Gutachter, um das Verfahren zu vermeiden. Wir klären die strittige Frage und legen das Ergebnis für beide nachvollziehbar dar.
Leistungen
Was wir für Sie leisten
Messtechnik
Präzise Messwerte als Grundlage für sichere Entscheidungen.
Mehr zu MesstechnikBauakustik
Schutz vor Lärm für mehr Lebensqualität
Mehr zu BauakustikImmissionsschutz
Schutz vor Lärm aus Straßen, Anlagen und Betrieben.
Mehr zu Immissionsschutz
Ablauf
So arbeiten wir zusammen
- Schritt 01
Beauftragung durch das Gericht
Beweisbeschluss und Akte gehen ein, wir prüfen die Beweisfrage und schätzen den Zeit- und Kostenaufwand.
- Schritt 02
Ortstermin und Messung
Alle Parteien werden geladen, die Messung erfolgt normkonform und wird protokolliert.
- Schritt 03
Gutachten
Das Gutachten beantwortet die Beweisfragen, erläutert Methode und Ergebnis und bleibt für Nichtfachleute lesbar.
- Schritt 04
Erläuterung
Auf Wunsch erläutern wir das Gutachten in der mündlichen Verhandlung.

