Norm-Hammerwerk auf Parkett und Messmikrofon in einer Wohnung, Laptop und Akte auf dem Tisch

Für wen

Sachverständiger für Gerichte

Tony Witzke bringt seinen Sachverstand zur Bauakustik und zum Immissionsschutz regelmäßig in Gerichtsverfahren ein. Messungen und Gutachten entstehen unabhängig, nach den geltenden Normen und so dokumentiert, dass sie im Verfahren nachvollzogen werden können.

bei Google

Anlässe

Wann Gerichte und Parteien uns beauftragen

Norm-Hammerwerk mit fünf Hämmern auf Parkettboden, Messmikrofon im Hintergrund
  • Streit um Schallschutz

    Mängelanzeigen an Wohnungstrennwänden oder Decken: Wir messen Luft- und Trittschalldämmung und vergleichen mit den vertraglich oder normativ geschuldeten Werten.

  • Nachbarschaftslärm

    Gewerbelärm, Anlagengeräusche, Gaststätten: Wir erfassen die Geräuschimmission und bewerten sie nach TA Lärm oder den einschlägigen Richtlinien.

  • Beweissicherung

    Vor oder während eines Verfahrens dokumentieren wir den akustischen Zustand, damit spätere Aussagen belegt sind.

  • Prüfung eines Nachweises

    Der Schallschutznachweis liegt vor, das Ergebnis am Bau weicht ab. Wir prüfen Rechenansätze und Ausführung und benennen, wo die Abweichung entsteht.

  • Privatgutachten für eine Partei

    Vor der Klage wollen Sie wissen, ob ein Mangel vorliegt. Wir messen und bewerten nach denselben Maßstäben wie im Gerichtsgutachten, damit Sie Ihre Aussichten einschätzen können.

  • Schiedsgutachten

    Beide Seiten einigen sich auf einen Gutachter, um das Verfahren zu vermeiden. Wir klären die strittige Frage und legen das Ergebnis für beide nachvollziehbar dar.

Leistungen

Was wir für Sie leisten

Ablauf

So arbeiten wir zusammen

  1. Schritt 01

    Beauftragung durch das Gericht

    Beweisbeschluss und Akte gehen ein, wir prüfen die Beweisfrage und schätzen den Zeit- und Kostenaufwand.

  2. Schritt 02

    Ortstermin und Messung

    Alle Parteien werden geladen, die Messung erfolgt normkonform und wird protokolliert.

  3. Schritt 03

    Gutachten

    Das Gutachten beantwortet die Beweisfragen, erläutert Methode und Ergebnis und bleibt für Nichtfachleute lesbar.

  4. Schritt 04

    Erläuterung

    Auf Wunsch erläutern wir das Gutachten in der mündlichen Verhandlung.