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Wann ist ein Schallschutznachweis Pflicht?
Der Schallschutznachweis nach DIN 4109 gehört bei Neubau und wesentlicher Änderung zum Bauantrag. Wann genau er verlangt wird, was er enthält und wer ihn erstellen darf.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht bei jedem Neubau mit Aufenthaltsräumen und bei wesentlichen Änderungen wie Dachausbau, Wohnungsteilung oder Umnutzung.
- Grundlage ist die DIN 4109, der Nachweis rechnet Luftschall, Trittschall, Außenlärm und Haustechnik je Bauteil.
- Die Norm beschreibt nur den Mindestschallschutz; wer mehr verspricht, muss es im Bauvertrag festlegen.
- Am besten in der Entwurfsplanung erstellen, dann lassen sich Bauteile noch ohne Mehrkosten ändern.
Der Schallschutznachweis ist bei jedem Neubau mit Aufenthaltsräumen und bei vielen Umbauten Pflicht. Die Landesbauordnungen fordern, dass Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben, und die DIN 4109 ist als technische Baubestimmung eingeführt. Der Nachweis belegt gegenüber der Bauaufsicht, dass die geplanten Bauteile die Mindestanforderungen erfüllen.
Wann der Nachweis verlangt wird
Verlangt wird der Schallschutznachweis in drei typischen Fällen. Erstens beim Neubau von Gebäuden, in denen Menschen wohnen oder arbeiten: Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser, Hotels, Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Zweitens bei wesentlichen Änderungen, etwa wenn ein Dachgeschoss ausgebaut, eine Wohnung geteilt oder ein Büro in eine Wohnung umgenutzt wird. Drittens, wenn die Bauaufsicht den Nachweis im Genehmigungsverfahren ausdrücklich fordert, weil das Vorhaben an einer lauten Straße oder neben einem Gewerbebetrieb liegt.
Beim freistehenden Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung fordert die DIN 4109 keinen Schallschutz zwischen fremden Bereichen. Ein Nachweis gegen Außenlärm kann aber trotzdem nötig sein, wenn der maßgebliche Außenlärmpegel hoch ist.
Was in den Nachweis gehört
Der Nachweis nach DIN 4109-2 rechnet die Luftschalldämmung von Wänden und Decken zwischen fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen, die Trittschalldämmung von Decken und Treppen, die Schalldämmung gegen Außenlärm und die Geräusche aus haustechnischen Anlagen. Grundlage sind die Bauteilkataloge der DIN 4109-31 bis 4109-36 und die Rechenverfahren der DIN 4109-2, die auch die Nebenwege über flankierende Bauteile berücksichtigen.
Das Ergebnis ist eine Tabelle je Bauteil: geforderter Wert, berechneter Wert, Bewertung. Wo es knapp wird, schlägt das Ingenieurbüro Änderungen vor, zum Beispiel eine schwerere Trennwand, eine Vorsatzschale oder einen anderen Deckenaufbau.
Mindestschallschutz oder erhöhter Schallschutz
Die DIN 4109 beschreibt Mindestanforderungen. Sie schützen vor unzumutbaren Belästigungen, nicht vor jedem Geräusch. Wer beim Verkauf oder bei der Vermietung mit „gutem Schallschutz“ wirbt, schuldet nach Gerichtsentscheidungen mehr als das Minimum. Dafür gibt es die Schallschutzklassen der VDI 4100 und den DEGA-Schallschutzausweis. Was geschuldet wird, sollte im Bauvertrag stehen, sonst entscheidet später ein Gericht.
Wer den Nachweis erstellt
Der Schallschutznachweis wird von Ingenieurbüros für Bauphysik oder Akustik erstellt. In einigen Bundesländern muss er von einem Nachweisberechtigten oder Prüfsachverständigen für Schallschutz unterschrieben werden. Wichtig ist, dass der Nachweis früh entsteht, in der Entwurfsplanung. Dann lassen sich Bauteile noch ändern, ohne dass Statik und Kosten aus dem Ruder laufen.
Nach dem Bau: Messung
Der rechnerische Nachweis sagt, was das Gebäude erreichen soll. Ob es das erreicht, zeigt die Messung nach Fertigstellung, die Luft- und Trittschallmessung nach DIN EN ISO 16283. Viele Bauherren lassen sie freiwillig durchführen, weil sie Mängel vor der Abnahme sichtbar macht.
Mehr zur Leistung: Bauakustik bei IBA MV.
Fachlich geprüft von Tony Witzke, Bachelor of Engineering, Ingenieurbüro für Bauphysik IBA MV. Der Artikel ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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