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Wärmeschutznachweis nach GEG
Der Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz ist bei Neubau und vielen Sanierungen Pflicht. Was er nachweist, wann er fällig ist und was er kostet.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht bei jedem Neubau und bei Sanierungen, sobald mehr als zehn Prozent einer Bauteilfläche geändert werden.
- Der Nachweis bilanziert Gebäudehülle und Anlagentechnik gegen ein Referenzgebäude, dazu kommt der sommerliche Wärmeschutz.
- Wärmeschutz und Schallschutz entscheiden sich oft am selben Bauteil, deshalb beide Nachweise aus einer Hand.
- Die Kosten hängen von Größe, Nutzung und Anlagentechnik ab; eine belastbare Zahl gibt es nach Sichtung der Pläne.
Der Wärmeschutznachweis nach GEG belegt, dass ein Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an Gebäudehülle und Energiebedarf einhält. Bei jedem Neubau ist er Pflicht, bei Sanierungen, sobald mehr als zehn Prozent einer Bauteilfläche geändert werden. Die Bauaufsicht verlangt ihn mit dem Bauantrag oder vor Baubeginn, je nach Bundesland.
Was das GEG fordert
Das Gebäudeenergiegesetz hat 2020 die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz abgelöst. Für Neubauten begrenzt es den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle, jeweils bezogen auf ein Referenzgebäude. Seit 2024 kommt die Anforderung hinzu, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude gelten Bauteilanforderungen: Wer eine Außenwand dämmt, ein Dach erneuert oder Fenster tauscht, muss die U-Werte des GEG einhalten.
Was im Nachweis steht
Der Nachweis beschreibt die Gebäudehülle Bauteil für Bauteil mit Fläche, Aufbau und U-Wert, die Anlagentechnik für Heizung, Warmwasser, Lüftung und gegebenenfalls Kühlung und die Bilanzierung nach DIN V 18599 oder, bei Wohngebäuden, nach dem vereinfachten Verfahren. Das Ergebnis ist der Vergleich mit dem Referenzgebäude und die Bestätigung, dass die Anforderungen erfüllt sind. Dazu kommt der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2, der die Überhitzung von Räumen begrenzt.
Wärmeschutz und Schallschutz gehören zusammen
Beide Nachweise entscheiden sich oft am selben Bauteil. Eine leichte, hochgedämmte Außenwand kann beim Wärmeschutz glänzen und beim Schallschutz gegen Außenlärm durchfallen. Fenster mit Dreifachverglasung sind nicht zwingend schalldämmend. Wer beide Nachweise vom selben Büro bekommt, vermeidet, dass einer den anderen ausbremst. Genau deshalb bietet IBA MV Wärmeschutz als Teil der Bauphysik an.
Was der Wärmeschutznachweis kostet
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Nutzung und Komplexität der Anlagentechnik ab. Für ein Wohngebäude mit einfacher Technik liegt der Aufwand deutlich unter dem eines Nichtwohngebäudes mit Zonierung nach DIN V 18599. Eine belastbare Zahl gibt es erst nach Sichtung der Pläne, dann als konkretes Angebot mit klar beschriebenem Leistungsumfang.
Ablauf
Sie schicken Pläne, Bauteilaufbauten und Angaben zur Anlagentechnik. Wir erfassen das Gebäude, bilanzieren und stimmen offene Punkte mit Ihrem Planer ab. Das Ergebnis geht als Nachweis an Sie oder auf kurzem Wege an die Bauaufsicht. Nach Fertigstellung folgt die Erfüllungserklärung, die bestätigt, dass gebaut wurde, was nachgewiesen war.
Mehr dazu: Wärmeschutz bei IBA MV.
Fachlich geprüft von Tony Witzke, Bachelor of Engineering, Ingenieurbüro für Bauphysik IBA MV. Der Artikel ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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